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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 880

Gedanken zur Umsatzsteuer bei Vermietung und Verkauf von Geschäftsflächen

Einschränkung der Option und Ausdehnung des Vorsteuerberichtigungszeitraums führen zu massiven Verwerfungen

Erich Resch

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 wurde die Möglichkeit des Verzichts auf die unechte Steuerbefreiung für die Vermietung von Geschäftsflächen eingeschränkt. Der Gesetzgeber hat sich dabei an § 9 Abs 2 dUStG orientiert. Gleichzeitig mit der Einschränkung der Option hat der Gesetzgeber in Österreich auch den Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren auf zwanzig Jahre ausgedehnt. Obwohl die Umsatzsteuer europaweit harmonisiert ist, liegen hinsichtlich der Behandlung von Immobilien „Welten“ zwischen der Rechtslage (bzw Verwaltungspraxis) in Österreich und in Deutschland.

1. Vorgeschichte

Deutschland hat die Vorbildbestimmung des § 9 Abs 2 dUStG im Jahr 1994 eingeführt. Interessant sind die nachstehend wiedergegebenen Ausführungen von Regierungsdirektor Schlienkamp zu diesem Meilenstein der deutschen USt-Geschichte. Auf Seite 134 heißt es dort zB: „Die gesetzliche Neuregelung ist steuersystematisch nicht befriedigend, weil sie bei der Überlassung von Grundstücken, die der Leistungsempfänger teilweise für abzugsberechtigte Zwecke verwendet, insoweit eine Kumulationswirkung in der Unternehmerkette zur Folge hat […]. Auch in anderen Staaten gibt es ähnliche Probleme bei der Op...

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