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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 849

Erste Stellungnahme des BMF zu verschiedenen grunderwerbsteuerrelevanten Sachverhalten

Die zentralen Aussagen im Überblick

Christa Lattner

Das GrEStG wurde mit dem StRefG 2015/2016 und dem AbgÄG 2015 umfassend geändert, wobei die Neuerungen von der Erweiterung sowohl der grunderwerbsteuerpflichtigen als auch der steuerbefreiten Tatbestände über die Bemessungsgrundlage zum Tarif bis hin zu verschiedenen Begleitmaßnahmen reichen.

Am wurde die Information zur „Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015“ (in der Folge: BMF-Info) in der Findok veröffentlicht. Noch am selben Tag wurde damit begonnen, weitere Zweifelsfragen zu sammeln, die dann in eine weitere Information münden können.

Das Ziel dieses Beitrags ist eine kompakte Zusammenfassung der zentralen Aussagen der BMF-Info, insbesondere jener, die im Vorfeld eher umstritten waren.

1. Trennung zwischen wirtschaftlichem und zivilrechtlichem Eigentum (§ 1 Abs 1 und 2 GrEStG)

Wird ein Grundstück zivilrechtlich übertragen, jedoch die wirtschaftliche Verfügungsmacht zurückbehalten – dies trifft im Fall eines Vorbehaltsfruchtgenussrechts dann zu, wenn sich der Fruchtnießer auch die Verwertungsmöglichkeit vorbehält –, liegt im Übertragungszeitpunkt ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vor; die Zurückbehaltun...

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