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SWK 36, 20. Dezember 2018, Seite 1577

Der UmgrStR-Wartungserlass 2018 aus Beratungssicht

Verlustübergang – Grunderwerbsteuer – Evidenzkonten – ausländische Umgründungen – Einbringungen

Petra Hübner-Schwarzinger

Mit Veröffentlichung vom wurde seitens des BMF die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2018 zu den UmgrStR, BMF-010200/0029-IV/6/2018, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses für die Praxis aus Beratungsperspektive dargestellt.

1. Verlustübergang

In den UmgrStR finden sich mehrere Aussagen zur Behandlung von Verlusten bzw Verlustvorträgen im Rahmen von Umgründungen. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Aussagen:

  • Die inhaltliche Qualifikation steht vor der Identität des verlusterzeugenden Vermögens:

    In Rz 207a UmgrStR wird ein Beispiel zu einem eingebrachten Teilbetrieb, der in einem Gesamtbetrieb aufgeht, angeführt. Bei Nachweis des Weiterbestands des im Gesamtbetrieb aufgegangenen Teilbetriebs gilt das verlustverursachende Vermögen als gewahrt.

    Thematisch in die gleiche Richtung geht das Beispiel in Rz 215a UmgrStR zu einer im Wege einer Verschmelzung untergegangenen Beteiligung, die aufgrund einer Teilwertabschreibung ursächlich das verlusterzeugende Vermögen dargeS. 1578 stellt hat. Das verlustverursachende Vermögen (Anteil an der untergegangenen GmbH) ist durch den Betrieb weiter verkörpert; an die Stelle der ausgekehrten Beteiligung kann ...

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