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Honorarnoten des Steuerberaters im Rahmen einer Außenprüfung
Ein Fall aus dem Abgabenverfahren
Im Rahmen von Außenprüfungen und Rechtsmittelverfahren gewinnen Fragen zum Rechtsschutz im Abgabenverfahren zunehmend an Bedeutung. Die Rubrik „Steuerrechtschutz in der Praxis“ bereitet aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung oder auch der Rechtsprechung kompakt, verständlich und lösungsorientiert auf: Der Dreiklang Der Fall – Die Rechtsgrundlagen – Die Lösung sorgt für einen raschen und präzisen Überblick.
1. Der Fall
Der Außenprüfer ersucht den Geschäftsführer einer geprüften GmbH um Offenlegung der Honorarnoten samt Leistungsbeschreibungen des Steuerberaters. Es sei nicht auszuschließen, dass die Beratung den Gesellschafter der geprüften GmbH betroffen habe. Damit stehen sowohl die betriebliche Veranlassung als auch der Vorsteuerabzug auf Ebene der GmbH zur Diskussion. Der Geschäftsführer verweigert die Herausgabe der Honorarnoten mit der Begründung, dass die Leistungsbeschreibungen Hinweise auf die Beratungsinhalte enthalten. Damit würde der Außenprüfung de facto das „Prüfungsprogramm“ in die Hand gegeben werden.
2. Die Rechtsgrundlagen
2.1. Mitwirkungspflichten des Abgabepflichtigen
Die Honorarnoten können als Belege iSd § 132 BAO zu qualifizieren sein, die gemeinsam mit den Büchern und Aufz...