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Die Fortführungsannahme in der Rechnungslegung
Bedeutung der Fortführungsannahme und Fortführungsprognose in der Rechnungslegung im Gegensatz zur Fortbestehensprognose als Begriff des Insolvenzrechts
In den letzten Jahren ist – wohl mit Blick auf insolvenzrechtliche Judikatur – bei Adressaten der Rechnungslegung vielfach der Eindruck entstanden, dass Unternehmer bei der Jahresabschlusserstellung das Instrumentarium des Insolvenzrechts und dort insbesondere die Fortbestehensprognose in dem Sinne zu beachten hätten, dass nur bei Vorliegen einer positiven Fortbestehensprognose eine Going-Concern-Bewertung zulässig sei. Es wird gezeigt, dass für Rechnungslegungszwecke in aller Regel die unternehmensrechtlichen Instrumentarien der Fortführungsannahme bzw der Fortführungsprognose ausreichend zur Verifizierung der Going-Concern-Prämisse sind. Insbesondere sind die in Unternehmen je nach Größe und Komplexität üblichen Planungsmethoden heranzuziehen und regelmäßig ausreichend. Zu weit in die Zukunft reichende Prognosezeiträume sind aufgrund der im Zeitablauf zunehmenden Prognoseunsicherheiten für die Beurteilung der Going-Concern-Annahme nicht zweckmäßig.
1. Vorbemerkung und Begriffsklärung
Die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prämisse“) als zentraler Bewertungsgrundsatz im Rahmen der Abschlusserstellung kann vor allem in Krisensituationen eine der schwi...