Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein konkludenter Rechtsanspruch auf Essensbons für Pensionisten
.
Der OGH hat sich mehrfach mit der Frage des Entgeltcharakters von Essensbons auseinandergesetzt und dabei folgendermaßen differenziert:
Eine langjährige vorbehaltslose Übung kann einen einzelvertraglichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Essensbons oder eine verbilligte Essensgewährung begründen (; , 8 ObA 219/97g; , 8 ObA 4/07g). In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Steuer- und Beitragsbefreiungen S. 278 für die Gewährung freier oder verbilligter Mahlzeiten durch den Arbeitgeber die Freiwilligkeit dieser Zuwendung voraussetzen. Wenn man der Auffassung des OGH folgt, führt sich diese Einschränkung auf die Freiwilligkeit ad absurdum. Um den für die Befreiung notwendigen Rechtsanspruch des Dienstnehmers auszuschließen, müsste der Arbeitgeber jeweils ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit dieser Leistung hinweisen.
Essensgutscheine sind – ungeachtet dessen, ob diesbezüglich ein einzelvertraglicher Anspruch besteht – im Hinblick auf das Ausfallsentgelt bei Krankheit und Urlaub und die Abfertigung nach § 23 AngG nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (; siehe dazu die Praxis-News vom Mai 2011, AS...