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SWK 13, 1. Mai 2019, Seite 641

Haben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nichts miteinander zu tun?

Entgegnung zu Kotschnigg/Schrömbges, SWK 12/2019, 587

Thomas Bieber

Kotschnigg/Schrömbges unterstellen in ihrem Beitrag, dass die EuGH-Urteile Eurogate Distribution und DHL, Latvijas dzelzceļš und Wallenborn Transports sowie die Schlussanträge in der Rechtssache FedEx das Zollverfahren 42 betreffen und eine strikte Trennung von Zollrecht und EUSt-Recht unterstützen. Dies schafft ein verzerrtes Bild.

1. Einleitung

In SWK 12/2019 konstatieren Kotschnigg/Schrömbges zum Zollverfahren 4200 „De[n] Anfang vom Ende des ,VC 42 Made in Austria‘“ unter Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung „Von Eurogate II über Enteco Baltic bis hin zu Vetsch“.

Bereits dieser Untertitel verwundert, weil das EuGH-Urteil „Eurogate II“ nicht das Zollverfahren 42 betraf. Kotschnigg/Schrömbges nennen in Kapitel 3 ihres Beitrags unter der Überschrift „Die neue Rechtsprechung des EuGH zum VC 42“ verschiedene EuGH-Urteile (Eurogate II und DHL, Latvijas dzelzceļš, Wallenborn Transports, Enteco S. 642 Baltic, Milan Božičevič-Ježovnik, Cartrans und Vetsch) und ziehen daraus verschiedene Schlussfolgerungen für das Zollverfahren 42 sowie generell zum Verhältnis zwischen Zoll und EUSt. Diese EuGH-Urteile betrafen aber weder sachverhaltsmäßig noch hinsichtlich der Aussagen des EuGH das Verfahren 42. E...

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