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Ermittlung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit durch Buchsachverständige
Die methodisch richtige Vorgangsweise
Die Beurteilung des Eintritts der „Zahlungsunfähigkeit“ als der allgemeine Insolvenzgrund iSd § 66 Insolvenzordnung (IO) ist eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von bedeutender zivil- und strafrechtlicher Tragweite (zB im Hinblick auf die Insolvenzeröffnung, die Anfechtung von Rechtsgeschäften oder die Kridatatbestände des Strafrechts). Den Gerichten obliegt die Auslegung und Anwendung dieses komplexen Rechtsbegriffs nach den dazu vom OGH entwickelten Leitlinien, wobei sie sich zur Klärung der vorgelagerten Tatfragen regelmäßig der Hilfe von Buchsachverständigen bedienen. Damit diese dem Gericht die schlüssige Grundlage für eine rechtsrichtige Entscheidung bieten können, haben sie aber schon bei Beantwortung dieser Tatfragen die diesbezüglichen methodischen Vorgaben der höchstgerichtlichen Judikatur zu beachten und dürfen ihren Äußerungen keine eigenen, davon abweichenden Definitionen von „Zahlungsunfähigkeit“ zugrunde legen. Gerade eine derartige Tendenz findet sich aber zunehmend in der (auch im Schrifttum verbreiteten) Sachverständigenpraxis, welche die Beurteilung der „Zahlungsunfähigkeit“ offenbar zur „betriebswirtschaftlichen Frage“ erklären und damit die Kriterien des OGH nach eigenem Ermess...