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SWK 9, 20. März 2018, Seite 429

Sind Aktien notwendiges Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

Anschaffung mit betrieblichen Mitteln für Betriebsvermögenszugehörigkeit nicht ausreichend

Ernst Marschner und Bernhard Renner

Notwendiges Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Maßgebend dafür sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und Berufszweigs des Abgabepflichtigen sowie die Verkehrsauffassung. Erwirbt ein Abgabepflichtiger, der selbst kein Wertpapierhändler ist, mit betrieblichen Mitteln regelmäßig Aktien, zählen diese mangels Zusammenhangs mit seinem Betrieb nicht zum Betriebsvermögen. Aus Transaktionen entstandene Verluste sind demnach nicht abzugsfähig.

1. Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen

Bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern wird zwischen notwendigem Betriebsvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und (notwendigem) Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften unter Umständen auch außerbetrieblichem Vermögen, unterschieden. Nur notwendiges Betriebsvermögen wird in die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 und 3 EStG einbezogen. Was als Betriebsvermögen anzusehen ist bzw nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Der Umfang des Betriebsvermögens bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Vorschriften.

Notwendiges Betriebsvermög...

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