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SWK 23-24, 20. August 2022, Seite 948

Analyse von Transaktionen bebauter Liegenschaften unter Beteiligung von GBV

Zur Beurteilung hinsichtlich allfälliger Spekulation und Betriebsnotwendigkeit

Wolfgang Schwetz

Liegenschaftstransaktionen entfalten für gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) keine begünstigungsschädliche Wirkung, sofern sie der Zweckerfüllung im Sinne der Wohnungsgemeinnützigkeit dienen. Zweifelsfälle werden durch die Finanz hinsichtlich eines allfälligen spekulativen Charakters sowie ihrer Betriebsnotwendigkeit geprüft.

1. Spekulationsabsicht und Veräußerungspreis

Die KStR gehen auf die Fragestellung eines möglichen spekulativen Charakters einer Liegenschaftstransaktion unter Beteiligung von GBV ein. Rz 237 ist Folgendes zu entnehmen:

„Vor allem muss die Spekulationsabsicht hinsichtlich der Gestaltung des Veräußerungspreises – etwa durch Preisbildung entsprechend der Vorschrift des § 13 WGG, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 23 WGG – ausgeschlossen erscheinen, wobei ein allfällig erzielter Veräußerungserlös unter Berücksichtigung von auf das Grundstück getätigten Aufwendungen und der Zeitdifferenz zwischen Ankauf und Verkauf zu beurteilen ist.“

Etwa Feichtinger argumentiert, dass ein angemessener Verkaufspreis gemäß § 23 Abs 1 WGG eine Vorbedingung für die aufsichtsrechtliche Genehmigung einer Transaktion zwischen einer GBV und einem nicht gemeinnützigen Dritten gemäß § 10a WGG darstellt. Die Angemessenhe...

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