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ASoK 9, September 2014, Seite 356

Ex-lege-Versicherung und Schadenersatz im Pensionsrecht

; , 8 ObA 66/09b, JBl 2011, 541 (Apathy) = RdA 2012, 323 (Kietaibl) = ZAS 2012, 273 (Resch); OLG Linz , 12 Ra 43/11x. Panhölzl/Prinzinger, DRdA 2014, 212.

Die Frage des Schadenersatzes im Pensionsrecht ist gerade jetzt im Hinblick auf die Mitteilung der Pensionskontenerstgutschriften interessant. Dabei ist zunächst zu klären, inwieweit der Grundsatz der Ex-lege-Versicherung (Versicherungsschutz tritt unabhängig von Meldung und Beitragsabfuhr ein) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung durchbrochen wird. Diesbezüglich sieht § 225 Abs. 1 ASVG insofern eine Einschränkung vor, als Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragszeiten anzusehen sind:

  • Zeiten ab werden jedenfalls insoweit berücksichtigt, als das Recht auf Beitragsfeststellung noch nicht verjährt ist; insofern kann für diesen Zeitraum kein Pensionsschaden entstehen. Für die Berücksichtigung davorliegender Beitragszeiten ist Voraussetzung, dass für sie Beiträge wirksam entrichtet bzw. nachentrichtet wurden.

  • Die für davorliegende Beitragszeiträume geltende „alte“ Rechtslage knüpft primär am Anmeldeverhalten des Dienstgebers an: Erfolgte die Anmeld...

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