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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 110

Geschäftsführerhaftung: Direktzustellung an Haftungspflichtigen trotz Vorliegens einer Zustellvollmacht

Entscheidung: Ra 2019/13/0047 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 103 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Geschäftsführer wurde gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der GmbH herangezogen. Die erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung abgewiesen, wobei diese trotz Vorliegens einer Zustellbevollmächtigung eines Parteienvertreters direkt dem Haftungspflichtigen zugestellt wurde. Einige Jahre später wurde ein Vorlageantrag gestellt.

Das BFG wies den Vorlageantrag als verspätet zurück.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 103 Abs 1 Satz 2 BAO können im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden.

Was zum „Einhebungsverfahren“ gehört, ergibt sich aus dem 6. Abschnitt der BAO, somit aus den § 210 bis 242a BAO. Daher können – wie der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen hat – auch Zustellungen im Haftungsverfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen trotz aufrechter Zustellvollmacht wirksam an den Vollmachtgeber persönlich erfolgen.

Wenn zur Zulässigkeit der Revision vorgebracht wird, der Haftungspflicht...

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