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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 105

Keine Umsatzsteuer kraft Rechnung bei überhöhter Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten

USt-Minderung ohne Berichtigung von Rechnungen an Konsumenten

Reinhold Beiser

Wird die Umsatzsteuer in Rechnungen an Konsumenten irrtümlich zu hoch (zB 20 % statt 13 % oder 10 % Umsatzsteuer) ausgewiesen, so kann diese Umsatzsteuer nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH auch ohne Berichtigung der Rechnungen gemindert werden.

1. Anlassfall und EuGH-Entscheidung

Dienstleistungen aus dem Betrieb eines Indoor-Spielplatzes sind im Jahr 2019 irrtümlich mit 20 % statt mit 13 % Umsatzsteuer an Konsumenten in Rechnung gestellt worden. Eine Berichtigung der 22.557 Registrierkassenbelege (Kleinbetragsrechnungen nach § 11 Abs 6 UStG) ist praktisch nicht durchführbar.

Das BFG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Umsatzsteuer auch dann kraft Rechnung geschuldet wird, wenn die Leistungsempfänger „nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind“. Der EuGH verneint die Notwendigkeit einer Berichtigung der Rechnungen an Konsumenten: Eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ist bei einem zu hohen USt-Ausweis in Rechnungen an Konsumenten auszuschließen, weil Konsumenten nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

2. Ungerechtfertigte Bereicherung iSd § 239a BAO durch Erstattung der überhöht ausgewiesenen Umsatzsteuer?

Der EuGH hat die vom BFG gestellte weitere Frage, ob eine Erstattung der i...

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