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SWK 12, 20. April 2017, Seite 626

Verlustübergang – Änderungen im Rahmen der Grunderwerbsteuer – sonstige Aussagen

Überblick für die Praxis

Petra Hübner-Schwarzinger

Am hat das BMF die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2017 zu den UmgrStR, BMF-010200/0004-VI/1/2017, BMF-AV 2017/40, in der Findok veröffentlicht. Eine Serie von drei Beiträgen widmet sich den Highlights des Wartungserlasses. Dieser dritte Beitrag geht auf die Aussagen des Wartungserlasses zum Verlustübergang und zu den Änderungen im Rahmen der GrESt sowie auf sonstige Aussagen ein.

1. Aussagen zum Verlustübergang

Der Wartungserlass beinhaltete mehrere Aussagen zum Verlustübergang:

  • In Rz 215a wird ein bereits in den UmgrStR angesprochenes Thema fortentwickelt. Es geht um Verluste, die zB durch eine Teilwertabschreibung (TWA) bei einer Gesellschaft entstanden sind. Diese Verlustvorträge bleiben anlässlich einer Umgründung dieser Gesellschaft erhalten, wenn das verlusterzeugende Vermögen, das für die TWA-Verluste von Bedeutung war, inhaltsgleich existiert. Der Verlust aus der TWA ist nicht gefährdet, wenn es zu einer Verschmelzung der Tochtergesellschaft mit der (die TWA vorgenommen habenden) Muttergesellschaft kommt und somit die abgeschriebene Beteiligung durch das Vermögen der Tochtergesellschaft ersetzt wird, wenn die Tochtergesellschaft, an deren Anteile die TWA vorgenommen wurde, vorhand...

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