SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 19III. Voraussetzungen für die Meldepflicht in Österreich
Pia Spanblöchl
1. Voraussetzungen für eine Meldepflicht
Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) legt die Pflicht zur Meldung potenziell aggressiver Steuerplanungsgestaltungen und den periodischen automatischen Informationsaustausch der gemeldeten Gestaltungen innerhalb der EU fest. Es gliedert sich in eine sachliche und eine persönliche Meldepflicht. Im Folgenden werden diese Begrifflichkeiten eingehend thematisiert.
2. Sachliche Meldepflicht: Die meldepflichtige Gestaltung
Der sachlichen Meldepflicht unterliegen gem § 2 Abs 1 EU-MPfG ausschließlich meldepflichtige Gestaltungen. Hierbei handelt es sich um eine Gestaltung im Sinne des § 3 Z 6 iVm § 4 EU-MPfG:
Eine marktfähige oder maßgeschneiderte grenzüberschreitende Gestaltung ist gem § 5 oder § 6 EU-MPfG meldepflichtig, sofern sie ein Risiko der Steuervermeidung oder der Umgehung der Meldepflicht des Gemeinsamen Meldestandards (§ 5 Z 5 EU-MPfG) oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweist und
ihr erster Schritt zwischen und umgesetzt worden ist,
ihr erster Schritt ab umgesetzt wird oder
sie ab konzipiert, vermarktet, organisiert, z...