Jann/Jerabek/Spanblöchl/Neubauer/Fassl/Dózsa/Zöhrer/Moldaschl/Streicher/Klokar/Mittendorfer/Reither/Kalina/Schellander/Riedl/Schubert/Wegner/Pietschnig

SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4229-1

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SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle (1. Auflage)

S. 29IV. Unbedingt meldepflichtige Gestaltungen

Marianna Dózsa/Benjamin Fassl/Richard Jerabek/Cornelia Kalina/ Nikolaus Neubauer/Michael Reither/Barbara Vieider

1. Grenzüberschreitende Zahlungen an verbundene Unternehmen (§ 5 Z 1 EU-MPfG)

1.1. Allgemeines

Die unbedingte Meldepflicht erfasst in § 5 Z 1 EU-MPfG Gestaltungen, bei denen abzugsfähigegrenzüberschreitende Zahlungen zwischen zwei oder mehreren verbundenen Unternehmen stattfinden, wenn zusätzlich mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • lit a) der Empfänger dieser Zahlung ist steuerlich in keinem Hoheitsgebiet ansässig oder

  • lit b) der Empfänger dieser Zahlung ist steuerlich in einem Hoheitsgebiet ansässig und dieses Hoheitsgebiet wird in der Liste jener Drittländer, die von den (EU-)Mitgliedstaaten gemeinsam oder im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als nicht kooperierende Länder eingestuft worden sind, geführt.

§ 5 Z 1 EU-MPfG dient der Umsetzung von Z 1 lit a (keine Ansässigkeit von Empfänger) und lit b sublit ii (Empfänger auf EU- bzw OECD-„Blacklist“) des spezifischen Kennzeichens C aus Anhang IV der DAC-6-Richtlinie. Dieses Kennzeichen erfordert nicht die zusätzliche Erfüllung der Bedingung des Main-Benefit-Tests...

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