Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2021, Seite 908

Steuerliche Behandlung von Umsatzersatz und Ausfallsbonus

Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung und der Pauschalierung gemäß § 17 Abs 3a EStG

Andreas Kampitsch und Sabine Kanduth-Kristen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen werden vom österreichischen Staat mit unterschiedlichen Instrumenten kompensiert. Die meisten dieser Instrumente sind aufgrund von § 124b Z 348 EStG ertragsteuerfrei; allenfalls erfolgt eine (ertragsteuerliche) Kürzung der mit der entsprechenden Förderung verbundenen Betriebsausgaben. Umsatzsteuerlich handelt es sich jeweils um nicht steuerbare echte Zuschüsse. Eine wesentliche Ausnahme von diesem Grundsatz bilden der Lockdown-Umsatzersatz und der Ausfallsbonus. Diese sind zwar mangels Leistungsaustauschs als echte Zuschüsse ebenfalls nicht umsatzsteuerbar, allerdings von der Steuerfreiheit gemäß § 124b Z 348 EStG ausdrücklich ausgenommen. In Kombination mit der Kleinunternehmerpauschalierung in der (nur) für die Veranlagung 2020 geltenden Fassung führt dies – nach dem Wortlaut des Gesetzes – auch zur Einkommensteuerfreiheit dieser Zuschüsse.

1. Kurzüberblick über Hilfen für von COVID-19-Maßnahmen betroffene Unternehmen

Unter dem Eindruck der sogenannten „zweiten Welle“ der derzeit grassierenden COVID-19-Pandemie erfolgte im November die Schließung vieler österreichischer Unternehmen (sogenannter „zweiter Lockdown“), insbesondere der Gastronomie. Währ...

Daten werden geladen...