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Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung neuer EU-Telekommunikationsvorschriften
Die Kommission hat am Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten wegen der Nichtumsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften eingeleitet. Mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation modernisiert, um die Wahlmöglichkeiten und Rechte der Verbraucher zu verbessern, indem zB klarere Verträge, die Qualität der Dienste und wettbewerbsorientierte Märkte sichergestellt werden.
Die Frist für die Umsetzung des Kodex in nationales Recht endete am . Bislang haben nur Griechenland, Ungarn und Finnland der Kommission mitgeteilt, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie getroffen haben und damit ihre Umsetzung für vollständig erklärt. Daher richtete die Kommission förmliche Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich –, in denen sie diese Länder auffordert, unverzüglich alle einschlägigen Maßnahmen anzunehmen und zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren.