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Digitale Belege bei Registrierkassen
Welche Möglichkeiten gibt es?
Gerade aufgrund von COVID-19 und die dadurch noch stärker gewünschte kontaktlose Bezahlung tritt verstärkt die Frage auf, wie auch eine kontaktlose Übergabe des Kassenbelegs erfolgen kann. Markus Knasmüller zeigt aktuell vorhandene Möglichkeiten auf, beschäftigt sich aber auch mit weiteren – derzeit gesetzlich nicht vorgesehenen – Möglichkeiten.
1. Hintergrund
Noch bevor die RKSV am in den wesentlichen Punkten in Kraft trat, galt für Barumsätze bereits durch § 132a BAO eine umfassende Belegerteilungspflicht. Dabei gibt es auch keine weiteren Ausnahmen, abgesehen von den durch die BarUV geregelten Ausnahmen für Umsätze im Freien, Hütten-, Buschenschank- und Kantinenumsätze, die auch nur bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro möglich sind. Es sind daher tatsächlich auch für Centbeträge Belege zu erteilen, was zwar im Sinne der Reduktion von Manipulationsmöglichkeiten verständlich ist, in gewissen Spezialfällen aber schon zu ungewohnten Situationen führt. Gerade an heißen Tagen sind sie etwa in Eissalons sichtbar, die Berge von Registrierkassenbelegen, die auf der Verkaufstheke liegen. Dies zeigt auch, dass die Bereitschaft der Kunden, die Registrierkassenbelege mitzunehmen, relativ gering is...