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SWK 5, 10. Februar 2021, Seite 358

Europäische Kommission verlängert und erweitert den Befristeten Rahmen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum zu verlängern. Darüber hinaus sollen die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente (zB Garantien, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse) in direkte Zuschüsse bis zum gestattet werden.

Der bisher geltende Höchstsatz der begrenzten Beihilfebeträge, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können, wird je Unternehmen effektiv verdoppelt (unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der De-minimis-Unterstützung). Die neuen Obergrenzen betragen 225.000 Euro je Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist (zuvor 100.000 Euro), 270.000 Euro je Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors (zuvor 120.000 Euro) und 1,8 Mio Euro je Unternehmen aus einem beliebigen anderen Sektor (zuvor 800.000 Euro). Diese Beihilfen können wie bisher über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren mit De-minimis-Beihilfen von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen (bis zu 30.000 Euro je Unternehmen des Fischerei- und Aquakulturse...

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