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SWK 5, 10. Februar 2021, Seite 333

Hilfe für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen

Laut Homepage des BMF können Unternehmen, die

  • mindestens 50 % Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind, und

  • im Betrachtungszeitraum mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)

nachweisen können, demnächst einen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen. Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro (bei Anspruchsberechtigung für November und Dezember) müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Diese Grenze verringert sich bei einem kürzeren Anspruchszeitraum.

Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz, das gilt auch für die Entschädigungssätze der einzelnen Branchen. Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat. Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden.

Um diese Hilfen treffsicher auszuzahlen, muss laut FAQs auf der BMF-Homepage zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. D...

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