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AR aktuell 3, Juni 2020, Seite 36

Was ist bei Gewinnausschüttungen in der Krise zu beachten?

Andreas Mitterlehner und Max Panholzer

Die COVID-19-Krise wirbelt die Wirtschaft kräftig durcheinander. Nach einem vielfach sehr erfolgreichen Wirtschaftsjahr 2019 hätten eigentlich die Gesellschafter ihre Gewinnausschüttungen erhalten sollen. Nun gilt es jedoch, umzuplanen und die Liquidität im Unternehmen sicherzustellen. Was ist beim Thema Gewinnausschüttung zu beachten, und wann ist eine Gewinnausschüttung noch möglich?

1. Besteht ein allgemeines Ausschüttungsverbot?

Bei vielen Unternehmen, insbesondere solchen, die ein dem Kalenderjahr entsprechendes Wirtschaftsjahr haben (Regelbilanzstichtag 31. Dezember), wird in der ersten Jahreshälfte auf Basis des soeben erstellten Jahresabschlusses die Gewinnausschüttung beschlossen. Die aktuelle COVID-19-Krise stellt jedoch viele Unternehmen vor massive wirtschaftliche Herausforderungen. Die derzeitige Ausnahmesituation zwingt dazu, die „Standardvorgehensweisen“ zu überdenken. So haben die Europäische Zentralbank und die österreichische Finanzmarktaufsicht bereits Ende März 2020 an die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen die dringende Empfehlung abgegeben, von einer Ausschüttung von Dividenden für das abgelaufene Wirtschaftsjahr Abstand zu nehmen. Auch in der österreichische...

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