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AR aktuell 1, Februar 2024, Seite 7

Gewinnausschüttung und Energiekostenzuschuss II – Was ist zu beachten?

Andreas Mitterlehner und Katharina Huber

Traditionell stellt sich bei vielen Unternehmen im ersten Halbjahr stets auch die Frage nach einer Ausschüttung an die Gesellschafter. Dabei sind einerseits gesellschaftsrechtliche Aspekte, aber auch Verpflichtungen und Beschränkungen von etwaigen Förderungen zu beachten. Mit dem Energiekostenzuschuss II enthält hier eine aktuelle Förderung mit großer Breitenwirkung erneut eine solche Gewinnausschüttungsbeschränkung, die dazu führen kann, dass im ersten Halbjahr Ausschüttungen noch nicht zulässig sind.

1. Gewinnausschüttung in turbulenten Zeiten

Bei vielen Unternehmen, insbesondere solchen mit dem Kalenderjahr entsprechendem Wirtschaftsjahr (Regelbilanzstichtag 31. 12.), wird in der ersten Jahreshälfte auf Basis des erstellten Jahresabschlusses die Gewinnausschüttung beschlossen. Die aktuell herausfordernden Zeiten stellen jedoch viele Unternehmen vor massive wirtschaftliche Herausforderungen. Die derzeitige wirtschaftlich vielfach schwierige Ausnahmesituation zwingt dazu, die „Standardvorgehensweisen“ häufig zu überdenken.

Im gesellschaftsrechtlichen Kontext stellen Gewinnausschüttungen Zuwendungen von Gewinnen an die Gesellschafter und damit eine Form der Einkommensverwendung dar. §...

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