Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Rangordnung im Exekutionsverfahren
Rechtsmittel
Als Rechtsmittel bezeichnet man Parteienanträge in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren, welche die Überprüfung einer gerichtlichen bzw behördlichen Entscheidung bezwecken.
Ordentliche Rechtsmittel sind die innerhalb des regulären Instanzenzugs gestellten Anträge (zB Berufung bzw. Einspruch gegen einen Bescheid der Gebietskrankenkasse oder des Finanzamts).
Außerordentliche Rechtsmittel sind die nach Ausschöpfung des regulären Instanzenzugs allenfalls mögliche Beschwerde beim VwGH und die Beschwerde beim VfGH.
Rechtsmittel im Lohnsteuerverfahren
Für das Rechtsmittelverfahren nach Erlass eines Bescheids gilt im Lohnsteuerverfahren (§§ 249, 276, 291 BAO) folgendes Ablaufschema:
Bescheid des Finanzamts (erste Instanz),
Berufung (Frist: ein Monat),
optional: Berufungsvorentscheidung des Finanzamts,
optional: Vorlageantrag (Frist: ein Monat),
Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS - zweite Instanz),
Beschwerde beim VwGH/VfGH,
Erkenntnis des VwGH/VfGH).
Rechtsmittel im Sozialversicherungsverfahren
Für das Rechtsmittelverfahren nach Erlass eines Bescheids gilt im Sozialversicherungsverfahren (in Verwaltungssachen...