Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
O
Öffnungsklausel
Unter einer Öffnungsklausel versteht man eine kollektivvertragliche Regelung, die vorsieht, dass aufgrund einer diesbezüglich abzuschließenden → Betriebsvereinbarung ein bestimmter Prozentsatz (oder der gesamte Betrag) der Lohnerhöhung zB als → Mitarbeitbeteiligung gutgeschrieben oder als Dienstgeberbeitrag an eine Pensionskasse geleistet wird. Eine Öffnungsklausel sieht demnach eine Gehaltsumwandlung vor.