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SWK 19, 1. Juli 2018, Seite 872

Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2018 (Teil I)

Die wesentlichen Änderungen für Konzerne

Ernst Marschner

Mit Erlass vom hat das BMF eine umfangreiche Wartung der KStR 2013 durchgeführt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen für Konzerne (Gesetzgebung, Rechtsprechung seit dem letzten Erlass sowie neue Verwaltungsansichten) und beschränkt sich dabei auf die Beratung unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften, sodass bestimmte Sonderthemen nicht behandelt werden (inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Betriebe gewerblicher Art, Mittelstandsfinanzierung, Kreditinstitute und Versicherungen).

1. Überblick über die wichtigsten Änderungen

Der KStR-Wartungserlass 2018 brachte insbesondere eine Einarbeitung der Gesetzesänderungen sowie der Rechtsprechung seit der letzten Wartung der KStR. Neu ist auch, dass der Wartungserlass eine explizite Aufzählung von BMF-Informationen beinhaltet, die neben den KStR angewendet werden sollen, wie etwa der Einlagenrückzahlungserlass.

2. Mantelkauftatbestand

Im Rahmen der Ausführungen zum Mantelkauftatbestand gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG wurde Satz 2 der Rz 994 KStR gestrichten. Das BMF hatte bis zum Wartungserlass 2017 vertreten, dass offene „Siebentelbeträge“ aus einer Beteiligungsabwertung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG nach einem Mantelkauf verloren gehen. Dies geht auf ein VwGH-Erkenntnis z...

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