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Arbeitsrechtlicher Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
Kein absolutes Kündigungsverbot bei Massenentlassungen
Im Fall Porras Guisado wurde eine schwangere Arbeitnehmerin im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt. Im Kern ging es um die Frage, ob die spanische Regelung Art 10 der Mutterschutzrichtlinie, der es Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaubt, einzelstaatliche Bestimmungen zu erlassen, die eine Ausnahme vom Kündigungsverbot zulassen, sodass auch schwangere Arbeitnehmerinnen im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt werden können, korrekt umgesetzt hat. Der EuGH hielt die betriebsbedingte und durch die Massenentlassungsrichtlinie erfasste Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin für zulässig. Das Urteil hat keine Folgen für das österreichische MSchG.
1. Die EuGH-Entscheidung Porras Guisado
In der Rechtssache Porras Guisado setzte sich der EuGH mit der Frage auseinander, ob es gegen Art 10 der Mutterschutzrichtlinie verstößt, dass Frau Porras Guisado trotz Schwangerschaft im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt wurde.
Frau Porras Guisado war vom bis zum bei Bankia in Barcelona beschäftigt. Wegen einer geplanten Massenentlassung begannen am die Konsultationen zwischen Bankia und einigen Arbeitnehmervertretern. Das Verhandlungsgremium erzielte am eine Vereinbarung, die unter anderem die v...