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Keine Erwerberhaftung aufgrund Ex-nunc-Wirkung der Rückgängigmachung einer Lieferung
Anmerkung zu
Bernhard Renner hat an der JKU Linz die steuerrechtliche Ausbildung im Bereich der Bundesabgabenordnung über viele Jahre mitgeprägt und mitgestaltet. Ein zentrales und praxisrelevantes Thema sind dabei die Haftungsbestimmungen der § 9 ff BAO. In jüngerer Zeit sind vier Erkenntnisse des BFG zur Erwerberhaftung nach § 14 BAO ergangen. Stellvertretend soll im vorliegenden Beitrag das BFG-Erkenntnis vom , RV/5100906/2015, besprochen werden.
1. Der Fall
Im Februar 2012 schlossen die beschwerdeführende BF-GmbH als Käuferin und die V-GmbH als Verkäuferin einen Unternehmenskaufvertrag betreffend einen Kraftfahrzeughandel ab. Kaufgegenstand waren die im Vertrag beschriebenen und zum Geschäftsbetrieb des Unternehmens gehörenden bzw erforderlichen Rechte, Wirtschaftsgüter, immateriellen Vermögenswerte, Dienstnehmer und Verbindlichkeiten, die in den Beilagen zum Kaufvertrag angeführt wurden. Im Unternehmenskaufvertrag wurde vereinbart, dass von der Käuferin keine Lieferantenverträge übernommen werden, sondern vielmehr die Käuferin angehalten sei, neue Vereinbarungen mit den entsprechenden Lieferanten (Markenpartnern) zu treffen. Weiters wurde festgehalten, dass jene Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach bis zum ...