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Der Rechtsanwalt als Sachwalter und die Umsatzsteuer
Vorabentscheidungsersuchen des VwGH
Im Laufe der Jahre durfte ich Bernhard Renner als einen umfassend interessierten, äußerst versierten und stets zuverlässigen Autor für eine Vielzahl an Zeitschriften kennenlernen. Sein besonderes Interesse galt neben dem Steuerrecht der Rechtsfürsorge und dem Familienrecht im weitesten Sinne. Ebendiese Verknüpfung besteht in einem Fall, der den VwGH Ende letzten Jahres dazu veranlasste, den EuGH um Vorabentscheidung zu bitten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gerade nicht anwaltstypische Leistungen eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachwalter von der Umsatzsteuer befreit sind ( Ra 2019/13/0025 bzw EU 2019/0007).
1. Der Fall
Ein Rechtsanwalt ist beruflich vorwiegend als gerichtlich bestellter Sachwalter (nunmehr: Erwachsenenvertreter; dazu unter Pkt 3.) tätig. Die Aufgaben umfassen nur zu einem kleinen Teil „klassische“ anwaltliche Leistungen (zB Stellen von Anträgen auf Gewährung diverser Beihilfen oder Befreiungen). Seine Haupttätigkeit umschreibt der Revisionswerber mit „sozialarbeiterischer Fürsorge (Personensorge)“ für die ihm Anvertrauten, um diese vor aus ihrer psychischen Krankheit bzw geistigen Behinderung potenziell erwachsenden Nachteile...