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SWK 8, 10. März 2020, Seite 434

Ein Schließfach als Betriebsstätte

Der Betriebsstättenbegriff und die notwendige Verfügungsmacht

Stefan Bendlinger

Als Richter am BFG Linz hat sich Bernhard Renner schwerpunktmäßig dem Ertragsteuerrecht gewidmet, wie die große Zahl der von ihm verfassten Buch- und Zeitschriftenbeiträge belegt. Dabei hat er auch vor grenzüberschreitenden Fragen nicht Halt gemacht und hatte auch den Mut, Entscheidungen von VwGH und BFG einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Wir haben mit ihm einen Experten verloren, der anderen stets zur Diskussion komplexer Steuerfälle als Sparringspartner zur Verfügung stand. Den folgenden Beitrag widme ich Bernhard Renner, einem sympathischen, stets freundlichen und liebenswerten Menschen.

1. Der Fall

Bei dem vor dem BFH strittigen Sachverhalt ging es um einen (DBA-rechtlich) in Großbritannien ansässigen selbständig tätigen Flugzeugingenieur, der im Auftrag S. 435eines ebenfalls in Großbritannien ansässigen Unternehmens, das wiederum für den deutschen Charterer und Betreiber von Flugzeugen tätig war, in den Jahren 2008 bis 2010 in einem Hangar auf dem Gelände eines deutschen Flughafens Frachtflugzeuge der Typen Airbus A 300 und Boeing 757 wartete. Sein Auftraggeber mietete in dem Hangar Räume an. In einem dieser Räume befanden sich Schließfächer, die mit dem Namen des Ingenieurs...

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