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Feststellung des Eintritts der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit
BFG gewährt erhöhte Familienbeihilfe entgegen Bescheinigung des Sozialministeriumservice
Bernhard Renner war in seiner breit aufgestellten fachlichen Expertise stets ein engagierter Kämpfer für die Anliegen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Steuerrecht. Sein Einsatz war von großer Empathie gekennzeichnet; wir führten in den letzten Jahrzehnten viele fachliche Gespräche auch zu diesem Thema. Das tragische Schicksal seiner im Februar 2017 im Alter von 25 Jahren verstorbenen Tochter Barbara vermittelte ihm einen sehr persönlichen Eindruck der Lebensumstände schwer kranker Menschen, die sich von jenen gesunder deutlich unterscheiden. Barbaras und Bernhards Gedenken sei folgende Kurzbesprechung der Entscheidung RV/7101860/2018, in Sachen erhöhte Familienbeihilfe gewidmet.
1. Der Fall
1.1. Die Rechtslage
Das FLAG 1967 (im Folgenden: FLAG) sieht in seinem § 2 Abs 1 lit c und in seinem § 6 Abs 2 lit d einen Anspruch auf Familienbeihilfe vor, und zwar auf erhöhte Familienbeihilfe„für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unt...