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SWK 8, 10. März 2020, Seite 402

Krankheitskosten – außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten?

Voraussetzungen der Anerkennung als Werbungskosten bzw Betriebsausgaben

Nikolaus Zorn

Bernhard Renner hat in seinen zahllosen Judikatur-Vorträgen stets auch außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) und Werbungskosten (§ 16 EStG) zum Thema gemacht. Krankheitskosten können sowohl zur einen wie auch zur anderen Kategorie zählen. Mit der Abgrenzung befasst sich das VwGH-Erkenntnis vom , Ra 2019/13/0070.

1. Der Fall

Ein etwa 65-jähriger ausgebildeter Opernsänger und Schauspieler (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, zum Teil auch aus selbständiger Arbeit), Ensemblemitglied eines Wiener Theaters, machte in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für eine Hüftoperation von ca 8.400 Euro als Werbungskosten geltend. Er hatte sich in einem Privatspital der Operation unterzogen (die geltend gemachten Kosten enthalten auch Sonderklassegebühren und Einbettzimmerzuschläge von 2.200 Euro). Er ist, wie er in einer Beilage zur Steuererklärung erläutert, jahrzehntelang als Schauspieler, Sänger und Solist (ua an einer Wiener Bühne) regelmäßig in Operetten und Musicals aufgetreten, was zwangsläufig mit Tanz verbunden ist. Um weiterhin in Operetten und Musicals spielen zu können, habe er sich der Operation unterziehen müssen. Für die normalen Bewegungsabläufe des täglichen Lebens hätte es – so sein V...

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