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SWK 8, 10. März 2020, Seite 397

Provisionen ohne Leistung

Entscheidung: RV/4100624/2016, Revision nicht zugelassen, Revision eingebracht.

Normen: § 4 Abs 4 EStG; § 8 Abs 2 KStG; § 12 Abs 1 lit a UStG.

Liegen zwar Vereinbarungen vor, fehlen jedoch Unterlagen oder sonstige Nachweise für ein Tätigwerden des Empfängers von Provisionen, liegen rechtsgrundlose Zahlungen vor. Die Betriebsausgaben und Vorsteuern sind nicht abzugsfähig.

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