Fachlexikon Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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S
Sabbatical
ist ein gesetzlich nicht geregeltes Arbeitszeitmodell, das es dem Arbeitnehmer ermöglichen soll, Arbeitsphasen durch eine langdauernde Freizeitphase zu unterbrechen. Dabei wird ein gewisser Teil der Arbeitszeit angespart, der dann in einer längeren, bezahlten Urlaubsperiode verbraucht wird. Zumeist wird → Teilzeitarbeit vereinbart und auch bezahlt, jedoch unverändert Vollzeit gearbeitet. Die Differenz zwischen Teil- und Vollzeit wird auf einem → Arbeitszeitkonto angespart und in einer langen Freizeitperiode in einem Stück verbraucht.
In der Konstruktion ist das Sabbatical der geblockten Altersteilzeit ähnlich, diese endet jedoch idR mit einem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Berufsleben; vgl → Altersteilzeit, geblockte. (mri)
Sachbezug
Sacherfordernisse
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben hat der Betriebsinhaber (bzw die jeweils zuständige Unternehmensleitung) dem → Wahlvorstand und dem → Betriebsrat (§ 72 ArbVG), dem → Betriebsausschuss (§ 77 Abs 1 ArbVG), dem → Zentralbetriebsrat (§ 84 Abs 1 ArbVG), der → Konzernvertretung (§ 88b Abs 9 ArbVG), dem besonderen Verhandlungsgremium und dem → europäischen Betriebsrat (§ 186 iVm § 197 ArbVG), sowie dem SE-Betriebsrat (§ 224 iVm § 238 ArbVG) Räumlichkeiten, Kanzlei-...