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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 630

Fiktion eines einheitlichen Betriebs bei Mitunternehmerschaften?

Klärung durch den VwGH möglich

Sebastian Bergmann

Die Frage, ob Mitunternehmerschaften gleichzeitig über mehrere Betriebe verfügen können, ist seit Längerem umstritten. Das BFG hat dies jüngst verneint. Im Zuge des nunmehr anhängigen Revisionsverfahrens hat der VwGH Gelegenheit, dazu klärend Stellung zu nehmen.

1. Rechtsgrundlagen

Nach dem „Abfärbegrundsatz“ (auch als „Abfärbetheorie“ bezeichnet) führt die geringste gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft zu einheitlich gewerblichen Einkünften.

Historisch wurde der Abfärbegrundsatz aus § 1 Abs 2 Z 1 GewStG abgeleitet, wonach „[a]ls Gewerbebetrieb […] stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der [...] Gesellschaften [galt], bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebes anzusehen sind“. Um die steuerliche Kontinuität nach Aufhebung der Gewerbesteuer zu gewährleisten, wurde § 2 Abs 4 EStG mit dem Steuerreformgesetz 1993 um einen ähnlichen Satz 3 erweitert: „Als gewerbliche Einkünfte [...] gelten stets und in vollem Umfang Einkünfte aus der Tätigkeit der [...] Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer eines Gewerbebetriebes anzusehen sind.“

Die Bestimmung des § 2 Abs 4 Satz 3 EStG ist freilich iVm den §§ 21 Abs 2 Z 2 Satz 2 und 22 Z 3 Satz 2 EStG zu lesen, nach denen „die Tätigkeit der Gesellschaft a...

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