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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 623

Land- und Forstwirtschaft im EStR-Wartungserlass 2023

Anhebung der Teilpauschalierungsgrenze auf 165.000 Euro Einheitswert

Gerhard Petschnigg

Der umfangreiche EStR-Wartungserlass 2023 widmet sich wieder einigen landwirtschaftlichen Zweifelsfragen, die in diesem Beitrag dargestellt werden. Schwerpunkte bilden die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen aufgrund der Änderung der LuF-PauschVO 2015 sowie die steuerrechtliche Beurteilung bestimmter Förderungen.

1. Anhebung der Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro ab 2023 (Rz 4140 EStR)

Für einen nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann der Gewinn pauschal ermittelt werden, wenn dessen Einheitswert ab der Veranlagung 2023 165.000 Euro (bis zur Veranlagung 2022: 130.000 Euro) nicht übersteigt und er seinen Gewinn nicht aufgrund des Überschreitens der 600.000-Euro-Umsatzgrenze (bis zur Veranlagung 2022: 400.000 Euro) in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nach Ablauf eines Pufferjahres durch eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln muss.

Bei der Berechnung der Umsatzgrenze ist ab der Veranlagung 2021 der Wert des Futters hinzuzurechnen, wenn in einem landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieb das Futter vom Abnehmer der Tiere zur Verfügung gestellt wird, ohne dass das Eigentum daran auf den S. 624 Betriebsübernehmer übergeht. Dies betrifft insbesondere Fälle der Lohnmast. B...

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