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Grenzüberschreitende Telearbeit und anwendbares Sozialversicherungsrecht
Österreichische Sozialversicherung, Grenzüberschreitende Telearbeit (Home-Office), online abrufbar unter https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.889335&portal=svportal.
Personen, die im Zuge ihrer gewöhnlich grenzüberschreitend ausgeübten Beschäftigung einen wesentlichen Teil der Tätigkeit (mindestens 25 % der Gesamttätigkeit) im Wohnortstaat ausüben, unterliegen nach Art 13 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 883/2004 dem Sozialversicherungsrecht dieses Staates.
Für die Zeit der Corona-Pandemie bestand diesbezüglich aber eine Ausnahmeregelung, wonach COVID-19-bedingte Homeoffice-Tätigkeiten zu keinem Wechsel des anwendbaren Sozialversicherungsrechts führen. Diese Regelung ist grundsätzlich zwar mit ausgelaufen, zur Vermeidung einer abrupten Änderung des anwendbaren Rechts wurde ihre Geltung aber zunächst bis zum und nunmehr bis zum verlängert. Ab sind wieder die normalen Koordinierungsregelungen der Verordnung (EG) Nr 883/2004 zu beachten.
Darüber hinaus hat die Verwaltungskommission in ihren „Leitlinien zur Telearbeit“ (online abrufbar unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=868; siehe dazu die Praxis-News vom September 2022, ASoK...