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SWK 26, 10. September 2019, Seite 1089

Dienstbarkeitsgebühr beim Vorbehaltsfruchtgenuss gegen AfA-Miete?

Entgeltliche vs unentgeltliche Einräumung von Dienstbarkeiten

Erik Pinetz und Erich Schaffer

Werden Immobilien vorzeitig an die nächste Generation übertragen, behält sich der Geschenkgeber in der Praxis oftmals ein dingliches Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft zurück und verbindet diese Belastung der Liegenschaft auch mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot. Zur Verwertung der AfA verpflichtet sich der Geschenkgeber aber regelmäßig dazu, dem Geschenknehmer Zahlungen in Höhe der AfA zu leisten (AfA-Miete). In derartigen Fällen wurden von der Finanzverwaltung in der jüngeren Vergangenheit verstärkt gebührenpflichtige Dienstbarkeiten im zurückbehaltenen Fruchtgenussrecht erblickt, wobei die AfA-Miete als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Diese Ansicht soll im Folgenden analysiert werden.

1. Einleitung und Problemstellung

In den letzten Jahren – insbesondere im Jahr 2015 mit der politischen Diskussion über eine Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der folgenden Neuregelung der GrESt – wurden zahlreiche Grundstücksübertragungen an die nächste Generation vorgezogen durchgeführt. In diesen Fällen wollten die Geschenkgeber aber regelmäßig weiterhin die Liegenschaften nutzen bzw über die Nutzung entscheiden können und auch die Erträge daraus lukrieren. Dementsprechend ...

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