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SWK 36, 20. Dezember 2020, Seite 1673

VwGH verneint Dienstbarkeitsgebühr beim Vorbehaltsfruchtgenuss mit AfA-Miete

Anmerkungen zu

Erik Pinetz und Erich Schaffer

In einer jüngst ergangenen Entscheidung beschäftigte sich der VwGH mit der Frage, ob durch die Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechts inklusive Vereinbarung einer AfA-Miete bei Schenkung einer Immobilie zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auch die Dienstbarkeitsgebühr anfällt ( Ra 2020/16/0109).

1. Ausgangslage und Problemstellung

In der jüngeren Vergangenheit wurde in der Literatur die gebührenrechtliche Behandlung der Liegenschaftsschenkung unter Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechts (Vorbehaltsfruchtgenuss) mit AfA-Miete diskutiert. Die gängige Ausgestaltung dieser Übertragungsform war dabei folgende: Der Geschenkgeber schenkt eine Immobilie an den Geschenknehmer (in der Regel im Familienkreis), behält sich jedoch ein dingliches Fruchtgenussrecht (§ 509 ABGB) an der Liegenschaft zurück. Um die steuerliche Abschreibung an der Immobilie verwerten zu können, wird zusätzlich eine sogenannte „AfA-Miete“ oder „Substanzabgeltung“ vereinbart. Dabei verpflichtet sich der Geschenkgeber, dem Geschenknehmer Zahlungen in der Höhe der AfA zu leisten. Dem Geschenkgeber entstehen dadurch Werbungskosten in Höhe der AfA, die gegen die laufenden Mieterträge verrechnet werden können, während be...

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