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Von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz
Ein Überblick über die neue Rechtslage
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) bringt einen Paradigmenwechsel von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz. Der Gesetzgeber hat das gesamte Rechtsgebiet neu geregelt. Viele Änderungen, ua bei der Vorsorgevollmacht oder iZm der gewählten und gerichtlichen Erwachsenenvertretung, stellen die Praxis im Wirtschaftsleben vor große Herausforderungen. Dieser Beitrag bietet einen grundlegenden Überblick über die neue Rechtslage mit .
1. Grundlagen
Das geltende Sachwalterrecht ist am in Kraft getreten und hat die zuvor geltende Entmündigungsordnung abgelöst. Prägend für das Sachwalterrecht waren zwei – miteinander verwobene – Grundgedanken: Subsidiarität und Flexibilität. Mit Subsidiarität ist gemeint, dass ein Sachwalter nur dann und nur insoweit zu bestellen ist, als die betroffene Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht selbst besorgen kann. Dabei sind auch andere Hilfen, wie zB durch die Familie oder von Einrichtungen der Behindertenhilfe zu berücksichtigen, wodurch die Erforderlichkeit der Bestellung eines Sachwalters entfallen kann. Hiermit einher geht der Gedanke der Flexibilität: Der Sachwalter darf nur mit der ...