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ImmoESt – Voraussetzungen für die steuerfreie Realteilung von Grundstücken
Entscheidung: Ro 2022/15/0007 (Abweisung der Parteirevision).
Norm: § 30 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Zwei natürliche Personen – A und B – hatten am Grundstück X zu 75 % (A) und 25 % (B) und am Grundstück Y zu jeweils 50 % Miteigentum (unentgeltlich erworben). Im Jahr 2005 schlossen sie einen „Realteilungsvertrag“ ab und tauschten die Miteigentumsanteile dergestalt, dass Grundstück X ins Alleineigentum von A und Grundstück Y ins Alleineigentum von B gelangte. Im Jahr 2014 verkaufte B das Grundstück Y und begehrte die Berechnung der Einkünfte nach § 30 Abs 4 EStG.
Das Finanzamt ermittelte die Einkünfte nach § 30 Abs 4 EStG nur hinsichtlich jener 50 %, die schon vor Abschluss des Vertrags im Eigentum von B standen; die weiteren 50 % seien entgeltlich erworben worden, die „Realteilung“ sei als steuerpflichtiger Tauschvorgang anzusehen.
Das BFG gab der Beschwerde diesbezüglich keine Folge und führte aus, eine steuerneutrale Realteilung mehrerer Grundstücke sei nur möglich, wenn diese Teile einer einzigen wirtschaftlichen Einheit bilden würden. Im vorliegenden Fall seien zwei gesonderte Einheitswertbescheide ergangen und sei damit keine wirtschaftliche Einheit vorhanden.
Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat ...