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SWK 8, 10. März 2023, Seite 419

Verlust und Diebstahl von Kryptowährungen sowie Krypto-Scams

Ertragsteuerliche Konsequenzen des Verlusts der Verfügungsmacht

Bernhard Häusler

Vergessen von Passwörtern, Verlieren von hardware wallets oder Zerstörung von Festplatten – relativ schnell hat man die Verfügungsmacht über Kryptowährungen für immer verloren. Auch Diebstahl von Kryptowährungen und diverse Betrugsmaschen sind leider schon lange keine Seltenheit mehr. Grund genug, sich mit den steuerlichen Konsequenzen derartiger Verlustszenarien intensiver auseinanderzusetzen und der Frage nachzugehen, ob Opfer derartiger Vermögensschäden diese bei Veranlagung im Privatvermögen zumindest steuerlich verwerten können oder ob diese im worst case sogar noch zusätzlich besteuert werden.

1. Technische Grundlagen

Kryptowährungen werden dezentral auf der sogenannten Blockchain gespeichert. Transaktionen erfolgen mittels eines Zwei-Schlüssel-Systems. Für jede Kryptowährung werden dabei unterschiedliche, voneinander unabhängige Schlüssel benötigt. Einerseits gibt es den public key, aus dem mittels hash zB die Bitcoin-Adresse generiert wird. Diese ist öffentlich einsehbar, und jeder kann sehen, wie viele Bitcoins auf einer solchen Adresse liegen. Auch jede einzelne Transaktion von und zu dieser Adresse ist im Netzwerk öffentlich sichtbar; ähnlich wie den IBAN benötigt der Send...

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