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SWK 17, 10. Juni 2021, Seite 968

Missglücktes Dreiecksgeschäft aufgrund einer mangelhaften Rechnung

Entscheidung: Ro 2020/13/0016 (EU 2021/0002; Vorabentscheidungsersuchen).

Normen: Art 25 Abs 4 UStG; Art 42, 219a MwStSyst-RL 2006/112/EG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine österreichische GmbH kaufte von einem britischen Lieferanten Fahrzeuge und veräußerte diese weiter an ein Unternehmen in der Tschechischen Republik. Die drei beteiligten Unternehmer traten jeweils mit der UID-Nummer ihres Sitzstaates auf. Die Fahrzeuge gelangten direkt vom britischen Lieferanten an den Empfänger in der Tschechischen Republik; der Transport der Fahrzeuge war von der österreichischen GmbH veranlasst worden. In drei Rechnungen der österreichischen GmbH wurden die tschechische UID-Nummer des Empfängers, die eigene österreichische UID-Nummer und die britische UID-Nummer des Lieferanten angeführt. Die Rechnungen enthielten jeweils den Hinweis „Steuerfreies innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft“. Umsatzsteuer wurde in den Rechnungen keine ausgewiesen (nur jeweils der „Rechnungsbetrag Netto“; auch in den Kaufvereinbarungen wurde jeweils nur ein „Netto-Kaufpreis“ angegeben). In der ZM für den betreffenden Monat wies die österreichische GmbH diese Warenlieferungen betreffend die UID-Nummer des tschechische...

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