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Software und Übernahme steuerlicher Agenden als -ausgelagerte umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen?
Ein Überblick über die beiden Vorabentscheidungsersuchen
Der kürzlich erschienene Beitrag zur „Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten“ gab einen allgemeinen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Möglichkeit der umsatzsteuerbefreiten Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten. Darauf aufbauend sollen im Nachfolgenden nun die beiden Vorabentscheidungsersuchen, die derzeit zu dieser Frage anhängig sind, erörtert werden. Die Entscheidung des EuGH zu diesen beiden Vorabentscheidungsersuchen wird derzeit von der europäischen Fondsbranche mit Spannung erwartet, denn das Thema „Software als (steuerfreie) Dienstleistung“ gewinnt mit der fortschreitenden Digitalisierung im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zusehends an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund soll ein Ausblick gewagt werden, ob die vom EuGH entwickelten Auslagerungskriterien auch auf die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Software, die spezifische Verwaltungsleistungen erbringt, und die Übertragung steuerlicher Agenden übertragbar sind. Ebenso soll diskutiert werden, ob die vom EuGH in der Rs Blackrock vorgenommene Einschränkung einen Einfluss auf die beiden Vorabentscheidungsersuchen haben könnte.