Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2022, Seite 478

Info des BMF zur Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988

(BMF) – Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, wurde eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung für Arbeitnehmer geschaffen. Im Rahmen dieser Info werden die wichtigsten Fragen zu dieser Steuerbefreiung beantwortet. Die wichtigsten Aussagen dieser Info werden im Rahmen der nächsten Wartung in die LStR 2002 eingearbeitet.

1. Was ist unter dem Begriff Gewinnbeteiligungen zu verstehen?

Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung grundsätzlich als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist daher vergangenheitsbezogen als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen, zu welchem die Mitarbeiter beigetragen haben.

2. In welchem Ausmaß kann eine Gewinnbeteiligung steuerfrei an Mitarbeiter gewährt werden?

Die Begünstigung beträgt pro Arbeitnehmer jährlich maximal bis zu 3.000 Euro. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist in das Lohnkonto aufzunehmen und am Jahreslohnzettel (L 16) auszuweisen.

§ 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 sieht daneben eine unternehmensbezogene Deckelung vor. Übersteigt die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Z...

Daten werden geladen...