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SWK 32, 10. November 2019, Seite 1382

Praxisfragen zu Beschwerdezinsen

Lösung anhand eines Fallbeispiels

Robert Rzeszut und Katharina Luka

Seit besteht die Möglichkeit, Beschwerdezinsen als Alternative zur Aussetzung der Einhebung für ein Bescheidbeschwerdeverfahren zu beantragen. Der folgende Praxisfall zeigt dabei, dass der Verzinsungszeitraum bereits lange vor Beginn des Beschwerdeverfahrens angesetzt werden kann und dass die Bemessungsgrundlagen für Beschwerdezinsen erheblich von den der Aussetzung der Einhebung zugänglichen Beträgen abweichen können. Dies wird im Folgenden anhand eines Praxisfalls erläutert.

1. Der Fall

Nach einer im März 2016 abgeschlossenen Außenprüfung betreffend das Jahr 2009 (die Körperschaftsteuer 2009 war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagt) wurde im April 2016 das Einkommen der A-GmbH bzw die Körperschaftsteuer 2009 bescheidmäßig wie folgt festgesetzt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen der A-GmbH
200.000 Euro
Körperschaftsteuer
50.000 Euro
Körperschaftsteuervorauszahlungen
45.000 Euro
Abgabennachforderung
5.000 Euro

Tabelle 1: Erstveranlagung für 2009 im April 2016

Dabei wurde im Vergleich zur eingereichten Körperschaftsteuererklärung mangels Anerkennung von Betriebsausgaben durch die Außenprüfung das Einkommen der A‑GmbH um 70.000 Euro (erklärtes Einkommen: 130.000 Euro) erhöht, was zu einer Mehrbelastung an Körp...

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