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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1182

DBA Slowenien: Besteuerungsrecht bei einer slowenischen staatlichen Pension

Entscheidung: Ra 2020/15/0034 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: Art 18 DBA Slowenien.

Sachverhalt und Verfahren: Ein (in Österreich ansässiger) unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte Einkünfte aus einer slowenischen staatlichen Pension. Das Finanzamt erfasste die Pension im ESt-Bescheid, der Steuerpflichtige bestritt hingegen eine Steuerpflicht dieser Einkünfte in Österreich.

S. 1183Das BFG gab der Beschwerde diesbezüglich Folge und führte aus, das DBA Slowenien ordne das Besteuerungsrecht für „Ruhegehälter“ grundsätzlich dem „Kassenstaat“ zu. Aus Slowenien stammende „Ruhegehälter“ seien für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Empfänger daher steuerfrei, jedoch unter Progressionsvorbehalt.

Rechtliche Beurteilung: Das DBA-Slowenien teilt gem Art 18 – entsprechend dem Musterabkommen der OECD – das ausschließliche Besteuerungsrecht an „Ruhegehältern ... für frühere unselbständige Arbeit“ dem Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsempfängers zu. Diesem kommt damit auch das Besteuerungsrecht für ausländische Sozialversicherungspensionen zu, sofern diese – was vom BFG im Revisionsfall noch festzustellen wäre – durch ein früheres Arbeitsverhältnis veranlasst sind.

Eine dem DBA Deutschland vergl...

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