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V. Gewaltschutzgesetz 2019
Mit Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Gewaltschutzgesetz 2019 wird Gewaltopfern, die ein „neues Leben“ beginnen und sich dazu eine neue Identität schaffen wollen, ermöglicht, eine neue Sozialversicherungsnummer zu beantragen.
Mittels eines zum Gewaltschutzgesetz 2019 eingebrachten und beschlossenen Abänderungsantrags wurden weiters umfassende Abgabenbefreiungen für Vermögensübertragungen im Zuge der Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern und Erleichterungen für damit im Zusammenhang stehende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie ergänzende Regelungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Betriebskrankenkassen getroffen.