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ASoK 10, Oktober 2019, Seite 396

V. Gewaltschutzgesetz 2019

Doris Seier

Mit Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Gewaltschutzgesetz 2019 wird Gewaltopfern, die ein „neues Leben“ beginnen und sich dazu eine neue Identität schaffen wollen, ermöglicht, eine neue Sozialversicherungsnummer zu beantragen.

Mittels eines zum Gewaltschutzgesetz 2019 eingebrachten und beschlossenen Abänderungsantrags wurden weiters umfassende Abgabenbefreiungen für Vermögensübertragungen im Zuge der Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern und Erleichterungen für damit im Zusammenhang stehende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie ergänzende Regelungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Betriebskrankenkassen getroffen.

Autorinnen und Autoren:
Doris Seier
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASGK. Maga. Julia Dujmovits ist Referentin in der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMASGK.
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