AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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§ 10 Inkrafttreten
1
Diese Bestimmung ist zeitlich überholt und ohne Bedeutung.
Hinsichtlich der durch BGBl. II 2010/9 vorgenommenen Änderungen konnte mangels dortiger besonderer Inkrafttretensbestimmung nur der Kundmachungstag relevant sein.