Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 79 Abfuhr der Lohnsteuer
Literatur 2022: Daurer/Kerschner, Neue Regelungen zur AbzugStEntlastung bei Arbeitskräftegestellungen, ÖStZ 22/348 (347); Daurer/Kerschner, Neugestaltung der DBA-Entlastung bei inl Arbeitskräftegestellungen, SWK 22, 1024; Nunner-Krautgasser/Muhri, Geltendmachung von Lohnabgabenforderungen im Insolvenzverfahren, ZIK 22/232 (215); Platzer, LohnkontenVO und freiwilliger LStAbzug, PV-Info 11/22, 7.
LStR: Rz 1201 bis Rz 1202a
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1. Fälligkeit der LSt (Abs 1). Der ArbG hat die gesamte LSt, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, also von allen in diesem Monat geleisteten Lohnzahlungen, spätestens am 15. des Folgemonats abzuführen (S 1; die Frist ist nach § 110 Abs 1 BAO nicht verlängerbar). Eine Trennung nach einzelnen ArbN hat somit nicht zu erfolgen. Die LSt ist um Aufrollungen nach § 77 Abs 3 und 4 zu kürzen. Nach S 2 gilt allerdings die LSt von Bezügen (Löhnen), die regelmäßig wiederkehrend bis zum 15. Tag des Folgemonats für den vorangegangenen Kalendermonat ausbezahlt werden, als LSt dieses Vormonats (s auch § 19 Abs 1). Sind Bezüge regelmäßig am ersten Tag eines Monats im Vorhinein fällig und hat die Auszahlung wegen eines Samstages, Sonn- oder Feiertages bereits am letzt...